Autoführerschein Klasse BF17

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Ausbildungsbeginn: 16 1/2 Jahre
  • Vorbesitz: kein
  • Eingeschlossene Klassen: L, AM
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: theoretische Prüfung und praktische Prüfung

ERLÄUTERUNG:

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Fahren mit Begleiter bis zum 18. Lebensjahr.

Vorraussetzungen für die Begleiter:

  • es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern)
  • die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (PKW) besitzen
  • maximaler Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg von 1 Punkt