BKF & Grundqualifikation
Die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) ist für gewerbliche Lkw- (>3,5t) und Busfahrer (Personenbeförderung >8 Plätze) verpflichtend, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Sie umfasst eine Grundqualifikation (bzw. beschleunigte Grundqualifikation mit 140h-Schulung + IHK-Prüfung) sowie regelmäßige Weiterbildungen (35 Stunden alle 5 Jahre). Der Nachweis erfolgt seit Mai 2021 über den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) (Karte).
Wesentliche Details zur Berufskraftfahrerqualifikation:
- Pflicht: Gilt für Fahrer im Güterkraft- (Klassen C1, C1E, C, CE) und Personenverkehr (D1, D1E, D, DE) auf öffentlichen Straßen.
- Grundqualifikation/Beschleunigte Grundqualifikation:
- Beschleunigte Grundqualifikation: 140 Unterrichtseinheiten (zu je 60 Min.) plus 90-minütige Theorieprüfung bei der IHK.
- Umsteiger (Bus auf Lkw oder umgekehrt): 35-stündige Schulung und 45-minütige Prüfung.
- Ausbildungsberuf: Eine dreijährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt als vollständige Grundqualifikation.
- Weiterbildung: 35 Stunden (5 Module zu je 7 Stunden) innerhalb von 5 Jahren sind zwingend.
- Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN): Ersetzt seit 23. Mai 2021 die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein, belegt die Qualifikation und wird von der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt.
- Ausnahmen: Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 (Bus) bzw. 10.09.2009 (Lkw) erworben haben, besitzen Besitzstandsschutz und müssen nur die Weiterbildung nachweisen.
Die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen aus EU-/EWR-Staaten ist möglich, wenn der ordentliche Wohnsitz zum Erwerbszeitpunkt dort lag.
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