Traktorführerschein
Klasse L
- Mindestalter: 16 Jahre
- Vorbesitz: kein
- Eingeschlossene Klassen: keine
- Ausbildung: Theorie
- Prüfung: theoretische Prüfung
ERLÄUTERUNG:
Traktor bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h auch mit Anhänger.
Stapler fahren:
Mit der Füherscheinklasse L darf man zu privaten Zwecken oder im öffentlichen Verkehr auch Stapler fahren. Für die innerbetriebliche Nutzung ist ein Staplerschein gemäß der berufsgenossenschaftlichen Grundsätze BGG 925, BGV D 27 und BGV A1 notwendig.
Klasse T
- Mindestalter: 16 Jahre
- Vorbesitz: kein
- Eingeschlossene Klasse: L
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: theoretische Prüfung und praktische Prüfung
ERLÄUTERUNG:
Traktoren bis 40 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bei einem Alter unter 18 Jahren und Traktoren bis 60 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit ab 18 Jahren in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.
Beckergrube
Hüxtertorallee
Ostpreußenring
Zweigstelle in der Hüxtertorallee
Hüxtertorallee 1
23564 Lübeck
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